Königliches Appellationsgericht von Unterfranken & Aschaffenburg
Aschaffenburg
Deutschland
Deutschland
Aschaffenburg, 25.06.1862, Brief, 33,4 x 20,5 cm, schwarz, weiß, Knickfalten, Wasserzeichen: Vase mit Blumen (kopfüber), OU des 1. Directors Petersen, Transkription liegt bei.
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Brief des Königlichen Appellationsgerichts von Unterfranken & Aschaffenburg an das Direktorium des Bezirksgerichts Schweinfurt, der die Übermittlung von Beschlüssen des Justizministeriums bzgl. der Aufstellung von Untersuchungsrichtern im Kreis Unterfranken und Aschaffenburg begleitet. 1872 erfolgt eine Zusammenlegung der Appellationsgerichte für Ober- und Unterfranken zum Appellationsgericht Bamberg. Aus diesem geht nur kurze Zeit später (1876) das Oberlandesgericht Bamberg hervor, welches neben dem OLG München und dem OLG Nürnberg heute eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten ist. Ihm sind die Landgerichte in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt und Würzburg mit den in ihren Bezirken jeweils gelegenen Amtsgerichten untergeordnet.