Döben, 16.09.1789, Schnörkelbrief von A. Gellder aus Döben an Johann Friedrich Boehlauen in Wurzen. Gellder beklagt darin, dass ein gewisser Mühlen-Meister Haubold aus Golzen nach avisierter baldiger Zurückzahlung nun abstreitet, ein Darlehen über 50 Gulden überhaupt bekommen zu haben – woraufhin der Darlehensgeber nun Klage erheben müsse. 34,2 x 20,7 cm, braun, weiß, Knickfalten, zweigeteiltes rotes Lacksiegel, OU, DB, Transkription liegt bei.
VF
Der Nachname von Johann Friedrich Boehlauen – also Böhlau – ist ein örtliche Bezeichnung für Below. Die "von Below" sind ein altes mecklenburg-pommersches Adelsgeschlecht mit einem Stammhaus Below bei Goldberg. Da sie u.a. Grundbesitz in Döben haben, ist nach ihnen das dortige Gericht benannt. Johann Friedrich Böhlau ist "Cammer-Commissions-Rath Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Sachsen" und Direktor eben jenes Below'schen Gerichts, welches scheinbar in Wurzen sitzt.