Deutsches Reich: Steuergutschein I - Ro.716+717 [2 Stück]
Deutschland
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Für alle beide Stücke gilt: Berlin, 24.03.1939, Steuergutschein I der Serie I, 9,8 x 21 cm, Stempel, Knickfalte längs, rückseitig Stempel: a) 100 RM, rot, schwarz, #A2369783, einlösbar ab Mai 1940; b) 200 RM, #B1381884, blau, rot, schwarz, einlösbar ab Mai 1940.
EF-
Steuergutscheine wurden zwei Mal während des Dritten Reiches eingesetzt. Das erste Mal ab Juni 1932 unter der Regierung Franz von Papen. Dabei wurden die Schaffung von Arbeitsplätzen mit der Vergabe von Steuergutscheinen belohnt. 1939 kam das Instrument erneut zum Einsatz. Alle Rechnungen, die an das Deutsche Reich gestellt wurden, konnten zu 40 Prozent sofort und den Rest in Form eines Steuernachlasses gezahlt werden.