Berlin, ohne Datum, Blankett einer 2,5 % Obligation über variable Beträge Thaler Preußisch Courant, o. Nr., 33 x 21 cm, schwarz, beige, 4 cm Einriss hinterklebt, sonst EF, R12!
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Nach den drei Schlesischen Kriegen, die 1763 mit dem Siebenjährigen Krieg endeten, befand sich die preußische Wirtschaft in einem katastrophalen Zustand. Dem setzte die Regierung Friedrichs II. ein wirtschaftspolitisches Konzept entgegen, dessen Ziel ein prosperierendes Brandenburg-Preußen mit ausgebauter ökonomischer Infrastruktur und florierendem Handel war. Am 14. Oktober 1772 gründete Friedrich II. die Seehandlungs-Societät als Aktiengesellschaft mit dem König als Mehrheitsaktionär. Die Gesellschaft war mit zwei Privilegien ausgestattet: Sie erhielt das Monopol zur Einfuhr von Salz aus Spanien, Portugal und Frankreich sowie das Ankaufsrecht für alles Wachs, das in der Zone von 10 Meilen rechts und links der Weichsel erzeugt wurde. Die Schiffe der Seehandlung durften zu ihrem Schutz bewaffnet sein und in der Flagge das preußische Wappen führen. Unter Friedrich Wilhelm II. kamen 1786 Geldmarktgeschäfte hinzu sowie das Recht, in Industrieunternehmen zu investieren. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte die Seehandlung vor allem die Schulden des Preußischen Staates zu verwalten. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts war dies dann die alleinige Funktion. Ab 1904 hieß die Einrichtung Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) und ab 1918 dann Preußische Staatsbank (Seehandlung). 1930 wurde aus der Aktiengesellschaft dann eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Diese verlor mit der Auflösung des Preußischen Staates auf Beschluss des Alliierten Kontrollrates im Jahr 1947 ihre Existenzberechtigung.