München, 01.10.1872, 4 % Kgl. Bayerische Grundrenten-Ablösungsschuld über 100 Gulden im 52,5 Gulden Fuße = 171 Mark 43 Pfennige, #132074/232487, 36,7 x 23 cm, schwarz, beige, dekorativ, KR, nur fünf Stücke wurden gefunden.
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Die Grundrenten-Ablösung-Kasse entstand in Folge eines am 4. Juni 1848 von Herzog Maximilian II. erlassenen Gesetzes über „die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlagen”. Hierdurch ging die Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt auf den Staat über und alle Natural-Frondienste wurden ab dem 1. Januar 1849 aufgehoben. Unter bestimmten Bedingungen hatten die Grundherren ein Anrecht auf Entschädigung. Sie erhielten dann von der Staatskasse den 20fachen Betrag der fixen Rente in Form von 4prozentigen Ablösungsschuldbriefen des Staates.