Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  4 / 108 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 4 / 108 Next Page
Page Background

4

Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen für fremde Rech-

nung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Sie wird durchgeführt von der

Firma HWPH Historisches Wertpapierhaus AG, Ingelsberg 17b, 85604

Zorneding.

Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines schriftli-

chen Gebotes anerkannt. Gebote per Telefax, per E-Mail und Online-Gebo-

te sind einem schriftlichen Gebot gleichgestellt. Die Abgabe eines Gebotes

bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter haftet für sein Gebot

persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen angibt. Der

Ausruf erfolgt zu den im Katalog angegebenen Preisen. Gebote unterhalb

der Ausrufpreise werden nicht angenommen.

Die Steigerungsraten werden wie folgt festgesetzt:

1 bis 10 €: 1 €

11 bis 30 €: 2 €

31 bis 100 €: 5 €

101 bis 300 €: 10 €

301 bis 1.000 €: 25 €

1.001 bis 2.000 €: 50 €

2.001 bis 5.000 €: 100 €

5.001 bis 25.000 €: 500 €

25.001 bis 50.000 €: 1.000 €

ab 50.001 €: 2.000 €

Gebote, die nicht den Gebotsstufen entsprechen, werden auf die nächste

Bietstufe aufgerundet.

Den Zuschlag erhält der Meistbietende, bei meh-

reren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug.

Für Auktionen, die in der Überschrift mit „Multiauktion“ gekennzeichnet

sind, gelten folgende Zusatz-Regeln: Der gebotene Betrag bezieht sich

immer auf ein Stück. Nach erfolgtem Zuschlag nennt der Bieter die ge-

wünschte Menge, die er zu diesem Preis abnehmen möchte (maximal die

noch verfügbare Restmenge). Verbleibt eine Restmenge, so kommt diese

erneut zum Aufruf.

Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme und

Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesonde-

re die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte-

rung des versteigerten Gegenstandes, auf den Erwerber über. Besitz und

Eigentum gehen erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den

Erwerber über.

Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 18% zu entrichten.

Auf diese Provision und auf die Versandkosten wird die zurzeit gültige

Mehrwertsteuer von 19% berechnet. Die auf die Auktionsprovision erho-

bene Mehrwertsteuer ist bei Auslieferungen in Drittländer nicht erstat-

tungsfähig, da eine Inlandsleistung vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen in

einen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat der

Käufer die Voraussetzung der Steuerbefreiung durch rechtzeitige Angabe

seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzuweisen.

Der Versteigerer Matthias Schmitt ist ermächtigt, alle Rechte des Einliefe-

rers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Namen des Einlie-

ferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der Ersteigerer kann nach

Abschluss der Versteigerung bei berechtigtem Interesse, das nachzuwei-

sen ist, den Namen und die Anschrift des Einlieferers des vermittelten

Gegenstandes erfahren.

Die Fern- und Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist von 14

Tagen (im Ausland 30 Tage) einzuhalten, sofern nicht andere Kreditver-

einbarungen schriftlich getroffen wurden. Für alle Beträge, die nicht in-

nerhalb von 14 Tagen (aus dem Ausland 30 Tagen) nach der Versteigerung

eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefan-

genemMonat berechnet. Zusätzlich werden alle Kosten, die durch die Ein-

schaltung eines Rechtsberaters und/oder Inkassobüros entstehen, dem

Schuldner weiterbelastet. Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug

oder verweigert er die Abnahme der ersteigerten Gegenstände, so kön-

nen diese ohne weitere Benachrichtigung in seinem Namen und für seine

Rechnung freihändig verkauft oder nochmalig versteigert werden. Der

Schuldner haftet in diesem Falle nach Wahl des Versteigerers für eventuel-

len Mindererlös oder auf Schadenersatz in Höhe von 36 % des Zuschlags-

preises; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Er wird

zu einem neuen Gebot nicht mehr zugelassen.

Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezahlung des

Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung bereits zu einem

früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis zur vollen Zahlung des

Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung der ersteigerten Auktionsware

erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Postabfertigung hat der

Absender alles zur Zusendung Erforderliche getan.

Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände sind gebraucht. Vor

Ablauf des Stichtages können von den Losen Fotokopien angefordert wer-

den: Schwarzweiß-Kopien können gegen Portoersatz angefordert werden,

Farbkopien werden mit EUR 2,50 für DIN A 4 und EUR 4 für DIN A 3

zuzüglich Porto in Rechnung gestellt.

Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Katalogbe-

schreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie stellen je-

doch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar

und können nicht Grundlage für Reklamationen oder Ansprüche irgend-

welcher Art bilden. Gebrauchsspuren oder kleine Beschädigungen sind

bei der Beschreibung im Katalog nicht unbedingt aufgeführt. Berechtigte

Reklamationen müssen spätestens sieben Tage nach Empfang der erstei-

gerten Gegenstände gemeldet werden. Jede Reklamation ist ausgeschlos-

sen, wenn an den beanstandeten Losen irgendwelche Veränderungen vor-

genommen wurden. Nach dem Zuschlag können gegen den Versteigerer

Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versteigerer hat

das Recht, die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen,

zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt

zu erteilen oder zurückzuweisen.

Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch

für alle Geschäfte, die außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen

abgeschlossen werden, insbesondere im Nachverkauf. Teile der Verstei-

gerungsbedingungen können vom Versteigerer aus triftigen Gründen je-

derzeit ausgesetzt werden, die übrigen bleiben in diesem Fall gleichwohl

wirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.

Der Versteigerer

Versteigerer: Matthias Schmitt, Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding

Versteigerungsbedingungen

Abkürzungen / Abbreviations

Abkürzungen und Ihre Bedeutung:

Abb.

= Abbildung = Picture

AG

= Aktiengesellschaft = Joint-stock company

Faks.

= Faksimile-Unterschrift = printed signature

Nr.

= # = Nummer = number

o. D.

= ohne Datum = without date

o. Nr.

= ohne Nummer = without number

RM

= Reichsmark = reichsmark (old German Currency)

OU

= Original-Unterschrift = original signature

KB

= Kuponbogen = all coupons

KR

= Kuponreste = rest of coupons

DB

= Doppelplatt = double sheet of paper

RB

= Reichsbankschatz = Reichsbank Hort

Maße:

Alle Maße sind in cm in der Form Höhe mal Breite angegeben.

All measures mean hight x width (1 cm = 0,3937 inch).

Erhaltungsgrade

:

UNC

= uncirculated, neuwertig, vollständig erhalten, ungefaltet, außer

zwischen Mantel und Kuponbogen, Papier sauber (ohne Flecken),

ungelocht usw.

EF

= extremely fine, außerordentlich fein, fast neuwertig, vorzüglicher

Zustand, sehr leichte Gebrauchsspuren, im Mantel

höchstens einmal gefaltet (dies darf nicht zu streng genommen

werden, denn da die meisten US-Bonds großformatig sind,

wurden sie auf Westentaschenformat gefaltet, dies stellt aber

keine Wertminderung dar).

VF

= very fine, sehr fein, gefaltet, mittlere Gebrauchsspuren,

schwach gefleckt, kleinere Randeinrisse, Klammerlochungen usw.

F

= fine, stärkere Gebrauchsspuren, mehrmals gefaltet, mäßig

starke Flecken, leichte Risse sowie kleinere Fehlstellen in der Falz

möglich usw.