Für alle drei Stücke gilt: Berlin, 24.03.1939, Steuergutschein I der Serie I, 9,8 x 21 cm, Stempel: a) 100 RM, rot, schwarz, #A1177995, einlösbar ab Januar 1940; b) 200 RM, #B0680327, blau, rot, schwarz, einlösbar ab Januar 1940; c) 1.000 RM, #D0218782, braun, blau, einlösbar ab Februar 1940, Knickfalte längs.
EF
Steuergutscheine wurden zwei Mal während des Dritten Reiches eingesetzt. Das erste Mal ab Juni 1932 unter der Regierung Franz von Papen. Dabei wurden die Schaffung von Arbeitsplätzen mit der Vergabe von Steuergutscheinen belohnt. 1939 kam das Instrument erneut zum Einsatz. Alle Rechnungen, die an das Deutsche Reich gestellt wurden, konnten zu 40 Prozent sofort und den Rest in Form eines Steuernachlasses gezahlt werden.