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Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen für

fremde Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Sie wird

durchgeführt von der Firma HWPH Historisches Wertpapier-

haus AG, Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding.

Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines

schriftlichen Gebotes anerkannt. Gebote per Telefax, per E-Mail

und Online-Gebote sind einem schriftlichen Gebot gleichgestellt.

Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte.

Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Drit-

te steigert und deren Namen angibt. Der Ausruf erfolgt zu den im

Katalog angegebenen Preisen. Gebote unterhalb der Ausrufpreise

werden nicht angenommen.

Die Steigerungsraten werden wie folgt festgesetzt:

1 bis 10 €: 1 €

11 bis 30 €: 2 €

31 bis 100 €: 5 €

101 bis 300 €: 10 €

301 bis 1.000 €: 25 €

1.001 bis 2.000 €: 50 €

2.001 bis 5.000 €: 100 €

5.001 bis 25.000 €: 500 €

25.001 bis 50.000 €: 1.000 €

ab 50.001 €: 2.000 €

Gebote, die nicht den Gebotsstufen entsprechen, werden auf die

nächste Bietstufe aufgerundet.

Den Zuschlag erhält der Meist-

bietende, bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst

eingegangene den Vorzug.

Für Auktionen, die in der Überschrift mit „Multiauktion“ gekenn-

zeichnet sind, gelten folgende Zusatz-Regeln: Der gebotene Be-

trag bezieht sich immer auf ein Stück. Nach erfolgtem Zuschlag

nennt der Bieter die gewünschte Menge, die er zu diesem Preis

abnehmen möchte (maximal die noch verfügbare Restmenge).

Verbleibt eine Restmenge, so kommt diese erneut zum Aufruf.

Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme

und Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken,

insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zu-

fälligen Verschlechterung des versteigerten Gegenstandes, auf

den Erwerber über. Besitz und Eigentum gehen erst nach voll-

ständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über.

Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 18 % zu ent-

richten.

Auf diese Provision und auf die Versandkosten wird die

zurzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 % berechnet. Die auf die

Auktionsprovision erhobene Mehrwertsteuer ist bei Auslieferun-

gen in Drittländer nicht erstattungsfähig, da eine Inlandsleistung

vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen in einen Mitgliedstaat der Eu-

ropäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat der Käufer die Voraus-

setzung der Steuerbefreiung durch rechtzeitige Angabe seiner

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzuweisen.

Der Versteigerer Matthias Schmitt ist ermächtigt, alle Rechte des

Einlieferers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Na-

men des Einlieferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der

Ersteigerer kann nach Abschluss der Versteigerung bei berech-

tigtem Interesse, das nachzuweisen ist, den Namen und die An-

schrift des Einlieferers des vermittelten Gegenstandes erfahren.

Die Fern- und Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist

von 14 Tagen (im Ausland 30 Tage) einzuhalten, sofern nicht

andere Kreditvereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Für

alle Beträge, die nicht innerhalb von 14 Tagen (aus dem Ausland

30 Tagen) nach der Versteigerung eingegangen sind, werden Ver-

zugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat berechnet.

Zusätzlich werden alle Kosten, die durch die Einschaltung eines

Rechtsberaters und/oder Inkassobüros entstehen, dem Schuld-

ner weiterbelastet. Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug

oder verweigert er die Abnahme der ersteigerten Gegenstände, so

können diese ohne weitere Benachrichtigung in seinem Namen

und für seine Rechnung freihändig verkauft oder nochmalig ver-

steigert werden. Der Schuldner haftet in diesem Falle nach Wahl

des Versteigerers für eventuellen Mindererlös oder auf Schaden-

ersatz in Höhe von 30% des Zuschlagspreises; auf einen eventu-

ellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Er wird zu einem neuen

Gebot nicht mehr zugelassen.

Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezah-

lung des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung

bereits zu einem früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis

zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung

der ersteigerten Auktionsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des

Käufers. Mit der Postabfertigung hat der Absender alles zur Zusen-

dung Erforderliche getan.

Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände sind ge-

braucht. Vor Ablauf des Stichtages können von den Losen Foto-

kopien angefordert werden: Schwarzweiß-Kopien können gegen

Portoersatz angefordert werden, Farbkopien werden mit EUR

2,50 für DIN A 4 und EUR 4 für DIN A 3 zuzüglich Porto in

Rechnung gestellt.

Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die

Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Ge-

wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften

im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar und können nicht Grundlage

für Reklamationen oder Ansprüche irgendwelcher Art bilden.

Gebrauchsspuren oder kleine Beschädigungen sind bei der Be-

schreibung im Katalog nicht unbedingt aufgeführt. Berechtigte

Reklamationen müssen spätestens sieben Tage nach Empfang

der ersteigerten Gegenstände gemeldet werden. Jede Rekla-

mation ist ausgeschlossen, wenn an den beanstandeten Losen

irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden. Nach dem

Zuschlag können gegen den Versteigerer Beanstandungen nicht

mehr berücksichtigt werden. Der Versteigerer hat das Recht,

die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen,

zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter

Vorbehalt zu erteilen oder zurückzuweisen.

Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß

auch für alle Geschäfte, die außerhalb der Versteigerung mit

Auktionslosen abgeschlossen werden, insbesondere im Nach-

verkauf. Teile der Versteigerungsbedingungen können vom Ver-

steigerer aus triftigen Gründen jederzeit ausgesetzt werden, die

übrigen bleiben in diesem Fall gleichwohl wirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.

Der Versteigerer

Versteigerer: Matthias Schmitt, Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding

Versteigerungsbedingungen