Leipzig, 03.01.1815, Dekret über die Einhaltung eines bereits seinerzeit bestehenden Rauchverbots, welches das öffentliche "Taback- und Cigarren-Rauchen" unter Strafe stellt, 37,3 x 20,5 cm, schwarz, beige, Knickfalte quer, Randeinrisse und Stauchungen, Druck auf Büttenpapier.