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a) Berlin, 22.06.1911, 4 % Schuldverschreibung über 1.000 Mark, Deutsche Schutzgebietsanleihe von 1911, Lit. B, #45972, 32,5 x 22,3 cm, ocker, schwarz, KR; b) wie a), nur 2.000 Mark, Lit. E, #4490; c) wie a), nur 5.000 Mark, Lit. A., #8038; d) wie a), nur 25.06.1908, 4 % Schuldverschreibung über 500 Mark, Deutsche Schutzgebietsanleihe von 1908, Lit. C, #2745.
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Factos históricos (Alemão) |
Der Finanzbedarf der jungen deutschen Kolonien (Deutsch-Südwest 1884) wurde zunächst über den Reichshaushalt gedeckt. Diese ständig steigenden Anforderungen bildeten eine der Hauptursachen für die langfristige Reichsverschuldung vor 1900. Die Finanzreform von 1906 sah vor, den Finanzierungsbedarf der Kolonien in einen eigenständigen Etat einzubringen und aus dem Reichhaushalt auszugliedern. Als Folge dieses Beschlusses entstanden unter der Federführung von Bernhard von Dernburg, dem Direktor im Kolonialamt, die deutschen Schutzgebietsanleihen. |