Für alle gilt: Berlin, 02.10.1933, Stamm zu sechs Zinsvergütungsscheinen, jeweils sechster Zinsvergütungsschein noch anhängend, 16 x 14,6 cm, Stempel; a) zu je 1 RM, #E789526, rot, schwarz; b) zu je 2 RM, #D1165042, blau, schwarz; c) zu je 5 RM, #C898562, grün, schwarz; d) zu je 10 RM, #B1258871, ocker, schwarz.
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Die Zinsvergütungsscheine des Reichsfinanzministeriums sind besondere Relikte der deutschen Finanzgeschichte. Zinsvergütungsscheine wurden für die Gebäudeinstandsetzung verwendet. Sie lauteten auf den Inhaber, waren als öffentliche Schuldurkunden des Reichsfinanzministeriums übertragbar und wurden vom Finanzamt eingelöst. Diese historischen Urkunden dokumentieren einen Ausschnitt der Arbeitsmarkt- und Bevölkerungspolitik des nationalsozialistischen Regimes im Zeitraum zwischen 1933 und 1945.