1814, 1818, insgesamt 4 Zinskupons über jeweils 10 Franken, Lit. D, #5306, 13,5 x 28 cm, schwarz, rot, Stempel, Rand ungleichmäßig, Unterschriften. Die Zinskupons erfüllten zwar die Vorgaben des kurfürstlich Hessischen Steuer-Collegiums, gehörten aber zu den Kupons, die unbefugt in den Umlauf kamen. Diese Scheine, die man als Fälschung erkannte, wurden als „ungültig“ erklärt und durften somit auf keinen Fall ausbezahlt werden.
VF
Die Zwangsanleihen wurden zwischen 1808 und 1812 im Königsreich Westphalen ausgegeben. Der König war der Bruder von Napoleon Jeróme (Hieronymus), im Volksmund auch als König Lustig bezeichnet. Daher stammt auch der Name Napoleon-Bonds. Mit Dekret vom 20. Januar 1813 wurde festgelegt, dass alle Zinskupons für sämtliche an den Staat zu leistenden Abgaben verwendet werden konnten. Somit hatten sie die Funktion von Papiergeld. Sie wurden zum Aufkauf von staatlichen Domänen und ehemaligen Klostergütern verwendet.