31. Auktion für Historische Wertpapiere Teil 1 - 26 October 2013 - page 4

4
Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen für fremde Rech-
nung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Sie wird durchgeführt von der
Firma HWPH Historisches Wertpapierhaus AG, Ingelsberg 17b, 85604
Zorneding.
Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines schriftli-
chen Gebotes anerkannt. Gebote per Telefax, per E-Mail und Online-Gebo-
te sind einem schriftlichen Gebot gleichgestellt. Die Abgabe eines Gebotes
bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter haftet für sein Gebot
persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen angibt. Der
Ausruf erfolgt zu den im Katalog angegebenen Preisen. Gebote unterhalb
der Ausrufpreise werden nicht angenommen.
Die Steigerungsraten werden wie folgt festgesetzt:
1 bis 10 €: 1 €
11 bis 30 €: 2 €
31 bis 100 €: 5 €
101 bis 300 €: 10 €
301 bis 1.000 €: 25 €
1.001 bis 2.000 €: 50 €
2.001 bis 5.000 €: 100 €
5.001 bis 25.000 €: 500 €
25.001 bis 50.000 €: 1.000 €
ab 50.001 €: 2.000 €
Gebote, die nicht den Gebotsstufen entsprechen, werden auf die nächste
Bietstufe abgerundet. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, bei meh-
reren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug.
Für Auktionen, die in der Überschrift mit „Multiauktion“ gekennzeichnet
sind, gelten folgende Zusatz-Regeln: Der gebotene Betrag bezieht sich
immer auf ein Stück. Nach erfolgtem Zuschlag nennt der Bieter die ge-
wünschte Menge, die er zu diesem Preis abnehmen möchte (maximal die
noch verfügbare Restmenge). Verbleibt eine Restmenge, so kommt diese
erneut zum Aufruf.
Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme und
Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesonde-
re die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte-
rung des versteigerten Gegenstandes, auf den Erwerber über. Besitz und
Eigentum gehen erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den
Erwerber über.
Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 15% zu entrichten.
Für den 5.000 € übersteigenden Teil des Zuschlagspreises (pro Los) be-
trägt die Provision 10 %, für den 10.000 € übersteigenden Zuschlagspreis
(pro Los) beträgt die Provision 5 %. Auf diese Provision und auf die Ver-
sandkosten wird die zurzeit gültige Mehrwertsteuer von 19% berechnet.
Die auf die Auktionsprovision erhobene Mehrwertsteuer ist bei Auslie-
ferungen in Drittländer nicht erstattungsfähig, da eine Inlandsleistung
vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen in einen Mitgliedstaat der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft hat der Käufer die Voraussetzung der Steuerbe-
freiung durch rechtzeitige Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikations-
nummer nachzuweisen.
Der Versteigerer Matthias Schmitt ist ermächtigt, alle Rechte des Einliefe-
rers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Namen des Einlie-
ferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der Ersteigerer kann nach
Abschluss der Versteigerung bei berechtigtem Interesse, das nachzuwei-
sen ist, den Namen und die Anschrift des Einlieferers des vermittelten
Gegenstandes erfahren.
Die Fern- und Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist von 14
Tagen (im Ausland 30 Tage) einzuhalten, sofern nicht andere Kredit-
vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Für alle Beträge, die nicht
innerhalb von 14 Tagen (aus dem Ausland 30 Tagen) nach der Verstei-
gerung eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro
angefangenemMonat berechnet. Zusätzlich werden alle Kosten, die durch
die Einschaltung eines Rechtsberaters und/oder Inkassobüros entstehen,
dem Schuldner weiterbelastet. Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Ver-
zug oder verweigert er die Abnahme der ersteigerten Gegenstände, so
können diese ohne weitere Benachrichtigung in seinem Namen und für
seine Rechnung freihändig verkauft oder nochmalig versteigert werden.
Der Schuldner haftet in diesem Falle nach Wahl des Versteigerers für
eventuellen Mindererlös oder auf Schadenersatz in Höhe von 30% des Zu-
schlagspreises; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
Er wird zu einem neuen Gebot nicht mehr zugelassen.
Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezahlung des
Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung bereits zu einem
früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis zur vollen Zahlung des
Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung der ersteigerten Auktionsware
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Postabfertigung hat der
Absender alles zur Zusendung Erforderliche getan.
Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände sind gebraucht. Vor
Ablauf des Stichtages können von den Losen Fotokopien angefordert wer-
den: Schwarzweiß-Kopien können gegen Portoersatz angefordert werden,
Farbkopien werden mit EUR 2,50 für DIN A 4 und EUR 4 für DIN A 3
zuzüglich Porto in Rechnung gestellt.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Katalogbe-
schreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie stellen je-
doch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar
und können nicht Grundlage für Reklamationen oder Ansprüche irgend-
welcher Art bilden. Gebrauchsspuren oder kleine Beschädigungen sind
bei der Beschreibung im Katalog nicht unbedingt aufgeführt. Berechtigte
Reklamationen müssen spätestens sieben Tage nach Empfang der erstei-
gerten Gegenstände gemeldet werden. Jede Reklamation ist ausgeschlos-
sen, wenn an den beanstandeten Losen irgendwelche Veränderungen vor-
genommen wurden. Nach dem Zuschlag können gegen den Versteigerer
Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versteigerer hat
das Recht, die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen,
zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt
zu erteilen oder zurückzuweisen.
Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch
für alle Geschäfte, die außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen
abgeschlossen werden, insbesondere im Nachverkauf. Teile der Verstei-
gerungsbedingungen können vom Versteigerer aus triftigen Gründen je-
derzeit ausgesetzt werden, die übrigen bleiben in diesem Fall gleichwohl
wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.
Der Versteigerer
Versteigerer: Matthias Schmitt, Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding
Versteigerungsbedingungen
Abkürzungen / Abbreviations
Abkürzungen und Ihre Bedeutung:
Abb.
= Abbildung = Picture
AG
= Aktiengesellschaft = Joint-stock company
Faks.
= Faksimile-Unterschrift = printed signature
Nr.
= # = Nummer = number
o. D.
= ohne Datum = without date
o. Nr.
= ohne Nummer = without number
RM
= Reichsmark = reichsmark (old German Currency)
OU
= Original-Unterschrift = original signature
KB
= Kuponbogen = all coupons
KR
= Kuponreste = rest of coupons
DB
= Doppelplatt = double sheet of paper
RB
= Reichsbankschatz = Reichsbank Hort
Maße:
Alle Maße sind in cm in der Form Höhe mal Breite angegeben.
All measures mean hight x width (1 cm = 0,3937 inch).
Erhaltungsgrade
:
UNC
= uncirculated, neuwertig, vollständig erhalten, ungefaltet, außer
zwischen Mantel und Kuponbogen, Papier sauber (ohne Flecken),
ungelocht usw.
EF
= extremely fine, außerordentlich fein, fast neuwertig, vorzüglicher
Zustand, sehr leichte Gebrauchsspuren, im Mantel
höchstens einmal gefaltet (dies darf nicht zu streng genommen
werden, denn da die meisten US-Bonds großformatig sind,
wurden sie auf Westentaschenformat gefaltet, dies stellt aber
keine Wertminderung dar).
VF
= very fine, sehr fein, gefaltet, mittlere Gebrauchsspuren,
schwach gefleckt, kleinere Randeinrisse, Klammerlochungen usw.
F
= fine, stärkere Gebrauchsspuren, mehrmals gefaltet, mäßig
starke Flecken, leichte Risse sowie kleinere Fehlstellen in der Falz
möglich usw.
1,2,3 5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,...117