Kharaskhoma Exploring and Prospecting Syndicate, Limited
Namibia, Deutschland
Afrika
24.08.1890 (1889), 5 Shares á £ 10, #29, 20 x 24,2 cm, blau, weiß, rot, OU, Knickfalten mit kleinen Einrissen.
24 August 1890 (1889), 5 Shares á £ 10, #29, 20 x 24.2 cm, blue, white, red, original signatures, folds with tears.
EF-
Auf Basis von 1890 geschlossenen Verträgen erwarb die Gesellschaft von den Häuptlingen der Bondelswarts-, Zwartmodder- und Veldschoendrager-Hottentotten in deren im Südosten von Deutsch-Südwestafrika belegenen Gebieten eine Reihe wichtiger Rechte. Hierzu zählte unter anderem das Recht auf ausschließliche Mineralgewinnung sowie das Recht, Eisenbahnen und andere Verkehrsunternehmungen herzustellen. Im Gegenzug für das Recht verpflichtete sich das Syndikat zu Abgaben und Zahlungen an die Häuptlinge. Noch 1890 wurden die Gebiete unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt. Das Syndikat bat um Bestätigung der Rechte, was jedoch abgelehnt wurde. Vielmehr wurde am 31. Oktober 1892 zwischen dem Deutschen Reich und dem Syndikat ein neuer Vertrag geschlossen: Dem Syndikat sind durch die Regierung innerhalb der Gebiete der Bondelswarts-, Zwartmodder- und Veldschoendragerstämme 128 nach Belieben auszuwählende Farmen von je 10.000 Kapschen Morgen (ein Kapscher Morgen = 0,8565 ha) dem Eigentum nach übertragen, sobald es der Regierung die Gründung einer Gesellschaft mit einem baren Betriebskapital von 200.000 Mark nachweist, welche die zum Bau von Verkehrsanlagen zwischen der Küste und dem Syndikatsgebiet erforderlichen Vorarbeiten übernimmt.