Konversionskasse für Deutsche Auslandsschulden (Conversion Office for German Foreign Debts) [2 Stück]
New York
Deutschland
Deutschland
New York, 01.07.1936, 3 % Dollar-Schuldverschreibung über US-$ 1.000, #M6670, 39 x 25 cm, orange, schwarz, KR, Knickfalte quer, nicht entwertet.
EF
Die Konversionskasse wurde auf Grund des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 09.06.1933 errichtet. Sie arbeitete in enger Verbindung mit der Deutschen Reichsbank. Wurden Zinsen und Tilgungen für ausländische Investitionen fällig, so mussten diese Zahlungen an die Konversionskasse geleistet werden. Hierdurch wurde die Konversionskasse zum Schuldner. Sie beglich ihre Schuld durch auf RM lautende, unverzinsliche Schuldschiene, die als Scrips bezeichnet wurden. Ab 1934 wurden diese durch zehnjährige Schuldverschreibungen (Fundierungsbonds) mit Zinssätzen von 3 bzw. 4 Prozent ersetzt.