Saarbrücken, 05.07.1924, Vertragsurkunde über ein mit 7% p.a. zu verzinsendes Darlehen von 10.000 Francs, das der Saarbrücker Knappschaftsverein zu Saarbrücken einem Ehepaar in Piesbach unter Verpfändung ihres Grundstücks für ein Bauvorhaben gewährt. Das Geld wird dabei nicht bar ausgezahlt, sondern als Guthaben beim S.K.V. geführt. Dieser wiederum bezahlt die Lieferungen und Arbeiten der Bauunternehmer und Handwerker, sobald diese von der „Administration des Mines Domaniales Francaises du Bassin de la Sarre“ geprüft sind. 33,2 x 21 cm, schwarz, weiß, Knickfalten, OU (u.a. von der Verwaltung des S.K.V. und dem Knappschaftsältesten).
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Nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg wird das so genannte Saargebiet – wie im Versailler Vertrag festgelegt – vom Deutschen Reich abgetrennt. Die Grenzziehung orientiert sich dabei an den Wohnorten der Bergleute, die in den Kohlegruben der Region arbeiten. 1920 fällt das Saargebiet mit einem Mandat des Völkerbundes für 15 Jahre unter französische Verwaltung. Wirtschaftlich ist es stets von Frankreich abhängig, als Währung gilt der Francs. Im „Nachbarland“ führt 1922/23 die Hyperinflation zu einem Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft. So könnte eine ggf. davon zurückbleibende Unsicherheit durchaus auch ein Grund sein, weshalb die Lösung mit dem Guthaben-Konto angewandt wird.