Schwäbisch Hall: Verstöße gegen die neue Münzverordnung
Schwäbisch Hall
Deutschland
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Schwäbisch Hall, 09.08.1773, Dekret des Stadtmeisters und des Rats der Stadt Schwäbisch Hall bzgl. der Verstöße gegen die 1770 veröffentlichte neue Münzverordnung, 31,4 x 20 cm, schwarz, weiß, Knickfalte quer, DB, Wappen mit Doppelkopfadler, Transkription liegt bei.
EF
In der Münzverordnung von 1770 wird mit dem Ziel von Vereinheitlichungen im Münzwesen u. a. eine Trennung von Währungs- und Scheidemünzen vollzogen. Es scheint jedoch stets Probleme insofern zu geben, dass die Bevölkerung das „unconventionsmäßige“ Geld – vor allem die ungültigen Scheidemünzen – in großen Mengen einführt und auch die erlaubten „conventionsmäßigen“ Silbermünzen entgegen dem wiederholten Verbot einfach vermehrt. Das Dekret dient daher zunächst der erneuten Aufklärung über den Wert und die Umrechnung verschiedener Münzen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen bzgl. des Besitzes und der Annahme. Darüber hinaus wird jedoch angedroht, jegliche Zuwiderhandlung konsequent zu verfolgen – bis hin zur Konfiszierung. Unterstützt wird dies durch einen mit einer Belohnung verbundenen Aufruf zum Denunziantentum.