Ingelsberg 17 b
D- 85604 Zorneding
Deutschland / Germany
Tel.: +49 (0)8106 - 2461-86
Fax: +49 (0)8106 - 2461-88
E-Mail: auktion@hwph.de
–
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1158 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dresden: Heinrich Hildebrand von Einsiedel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dresden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dresden, 04.10.1788, Abschrift eines Urteils in einer Appellations-Sache, 33,6 x 20,4 cm, braun, weiß, Feuchtigkeits- und kleinere Randschäden oben, großes papiergedecktes Siegel, OU, DB, Transkription liegt bei. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VF | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach dem Tod von Heinrich Hildebrand von Einsiedel gehen dessen Anwälte in Berufung gegen ein Urteil, welches im Zuge einer Klage gegen seinen Vormund, August Abraham von Einsiedel, gesprochen wurde. Friedrich August hat nun als Kurfürst von Sachsen darüber zu entscheiden. Letztlich bekräftigt er das erste Urteil erneut: Demzufolge sollen die Anwälte die Rechtmäßigkeit einer Schuldverschreibung anerkennen. Ferner darf diese nicht um 250 Thaler sowie um Zinsen gekürzt werden. Heinrich Hildebrand von Einsiedel (1658 - 1731) gehört durch Geburt dem Adelsgeschlecht Einsiedel an, ferner ist er Herr auf Scharfenstein, Wolkenburg und Löbichau. Hildebrand bekleidet mehrere Ämter. So ist er Kurfürstlich Sächsischer Geheimer Rat, Oberhofrichter und Obersteuereinnehmer. Von 1705 an ist er zudem Kanzler und Propst zu Altenburg. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|