Hochheim, Stadtteil Worms-Hochheim, Rheinland-Pfalz, 03.07.1794, Bürgschaftsurkunde von Johannes und Sophia Knorr über 1330 Gulden, 35 x 21,5 cm, schwarz, weiß, DB, Knickfalten, Randeinrisse, OU, Stempel, Transkription liegt bei.
VF/F
Die Eheleute Johannes und Sophia Knorr verbürgen sich mit ihrem ganzen Vermögen für 1.330 Gulden dem Vormund von Jacob Schiks Kind, Jacob Subs. Frau Sophia Knorr verzichtet im Beisein ihres Rechtsbeistandes auf ihre – den Frauen von der Churpfalz und dem allgemeinen Recht gewährten – Vorrechte, die da sind: Senatus Consulti Vellejani und der Auth: Si qua mulier, des Beneficii epist. Divi Hadriani und des Beneficii ratione praeferentiae dotis & illatorum. (Erklärung im Text). Sie bestätigt, dies alles mit ihrem Rechtsbeistand außergerichtlich – ohne Beisein ihres Ehemanns – gründlich beraten und überlegt zu haben, ausführlich belehrt worden zu sein, mit ihrem Vermögen mitzuhaften und ihr evtl. zustehende Vorrechte (s. o.) erst nach gänzlicher Rückzahlung des Kapitals in Anspruch zu nehmen. Interessant ist, dass Sophia Knorr statt eines Eids den Vorgang bei Gericht mit der sog. „Handtreu“, einer eidesstattlichen Bezeugung, wahrscheinlich mit Handschlag, bekräftigt hat. Des Weiteren interessant ist auch ihre Unterschrift, die aus drei Kreuzen besteht- und die Begründung dafür.