Kassel, 01.07.1812, Vollgültige Obligation über 127,83 Franken, Lit. H, #1358, 34,3 x 21,7 cm, schwarz, beige, DB, KR, ausgebrochenes Siegel, Ecke links unten mit Fehlstück, 2 cm Randeinriss, Blindprägesiegel, etwas verschmutzt. Diese Obligation ist sehr selten. Es handelt sich um eine Anleihe, die gemäß Gesetz von 1812 auf ein Drittel reduziert wurde. Diese Obligationen wurden später von den Nachfolgestaaten eingelöst und eingezogen.
VF
Die Zwangsanleihen wurden zwischen 1808 und 1812 im Königsreich Westphalen ausgegeben. Der König war der Bruder von Napoleon Jeróme (Hieronymus), im Volksmund auch als König Lustig bezeichnet. Daher stammt auch der Name Napoleon-Bonds. Mit Dekret vom 20. Januar 1813 wurde festgelegt, dass alle Zinskupons für sämtliche an den Staat zu leistenden Abgaben verwendet werden konnten. Somit hatten sie die Funktion von Papiergeld. Sie wurden zum Aufkauf von staatlichen Domänen und ehemaligen Klostergütern verwendet.