Kassel, 07.02.1809, 6 % Obligation über 100 Franken nach dem königlichen Dekret von 1808, Lit. A, #6704, 37,5 x 23 cm, schwarz, beige, DB, Randeinrisse bis 3 cm, 30 Kupons (die eine Hälfte der Kupons ist ausgefüllt, die andere Hälfte nicht) für die Zeit von 1813 bis 1817.
VF
Die Zwangsanleihen wurden zwischen 1808 und 1812 im Königsreich Westphalen ausgegeben. Der König war der Bruder von Napoleon Jeróme (Hieronymus), im Volksmund auch als König Lustig bezeichnet. Daher stammt auch der Name Napoleon-Bonds. Mit Dekret vom 20. Januar 1813 wurde festgelegt, dass alle Zinskupons für sämtliche an den Staat zu leistenden Abgaben verwendet werden konnten. Somit hatten sie die Funktion von Papiergeld. Sie wurden zum Aufkauf von staatlichen Domänen und ehemaligen Klostergütern verwendet.