Homburg v. d. H., 02.??.1802, handgeschriebene Quittung / Schuldschein über 4.500 Gulden, #53, 33 x 20,3 cm, schwarz, beige, teilweise verblasste Tinte auf dünnem Büttenpapier, 3 cm langer Randeinriss, Original-Signatur Karoline von Hessen-Darmstadt.
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Karoline von Hessen-Darmstadt (1746–1821) war die älteste Tochter des Landgrafen Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt (1719–1790) und seiner Gemahlin Henriette Karoline (1721–1774), Tochter des Pfalzgrafen und Herzogs Christian III. von Zweibrücken-Birkenfeld. Am 27.09.1768 heiratete sie Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg (1748–1820), wobei die Ehe aus rein dynastischen bzw. diplomatischen Gründen geschlossen wurde. Karolines Großvater, Ludwig VIII., hatte zuvor für Friedrich V. gemeinsam mit dessen Mutter die Regentschaft in Hessen-Homburg geführt. Diese Hochzeit war dann Teil eines Vergleichs, in dem Hessen-Darmstadt auf die Hoheitsrechte über Hessen-Homburg verzichtet hatte. Obwohl zahlreiche Kinder in der Ehe geboren wurden, waren sich die Ehegatten erwartungsgemäß eher fremd. Die Landgräfin widmete sich ihren eigenen Interessen und ließ u. a. das inzwischen wieder errichtete kleine Inselhäuschen im Tannenwald in Homburg anlegen, welches auch auf einem Gemälde des Homburger Malers Wilhelm Thiery dargestellt ist.