Konversionskasse für Deutsche Auslandsschulden [15 Stück]
Berlin
Deutschland
Deutschland
Konvolut aus a) 9 gleichen Stücken: Berlin, 01.06.1937, 3 % Dollar-Schuldverschreibung über 100 US-$; b) 2 gleiche Stücke: wie a), nur 500 US-$; c) Berlin, 01.06.1937, Teilgutschein umtauschbar in 3 %ige auf Dollar lautende Schuldverschreibungen über US-$ 5; d) 2 gleiche Stücke: 01.07.1937, Teilgutschein umtauschbar in 3 % Schuldverschreibungen über US-$ 20; e) Berlin, 01.03.1937, 3 % RM-Schuldverschreibung über 200 RM; f) 2 gleiche Stücke: 01.03.1937, Teilgutschein für die RM-Schuldverschreibung über 75,60 RM bzw. 48,20 RM; Alle Papiere sind ohne Lochentwertung!
VF
Die Konversionskasse wurde auf Grund des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9.6.1933 errichtet. Sie arbeitete in enger Verbindung mit der Deutschen Reichsbank. Wurden Zinsen und Tilgungen für ausländische Investitionen fällig, so mussten diese Zahlungen an die Konversionskasse geleistet werden. Hierdurch wurde die Konversionskasse zum Schuldner. Sie beglich ihre Schuld durch auf RM lautende, unverzinsliche Schuldschiene, die als Scrips bezeichnet wurden. Ab 1934 wurden diese durch zehnjährige Schuldverschreibungen (Fundierungsbonds) mit Zinssätzen von 3 bzw. 4 Prozent ersetzt.