Ulm: Beschränkungen und Export-Verbot im Flachs-Handel
Ulm
Deutschland
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Ulm, 03.09.1748, Verordnung der Fürsten und Stände des Schwäbischen Creyses, 34,6 x 42 cm, schwarz, beige, Druck auf Büttenpapier, Knickfalten, Ränder gebräunt, Transkription liegt bei.
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Auf dem Creys-Convent wurde beschlossen, dass Flachsprodukte künftig nicht mehr nach außerhalb des Kreises transportiert bzw. verkauft werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung droht sogar die Enteignung.