Braunschweig: Maßnahmen zur Eindämmung von Falschmünzerei
Braunschweig
Deutschland, Frankreich
Deutschland
Braunschweig, 02.08.1749, Verordnung von Karl I., dem Herzog von Braunschweig, 31,8 x 20,3 cm, schwarz, beige, DB (am Falz hälftig getrennt), Knickfalten, Papier gedunkelt, Transkription liegt bei.
VF-
Da leichte und schlechte Louis d'Or in den Verkehr gebracht wurden, sah man sich veranlasst, die Bevölkerung und insbesondere die Kaufleute vor Verlusten zu schützen. So sollten beim Geldwechsel in Thaler u. a. einheitliche Gewichte verwendet werden.