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Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen für fremde
Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Sie wird durchgeführt
von der Firma HWPH Historisches Wertpapierhaus AG, Ingelsberg 17b,
85604 Zorneding.
Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines schrift-
lichen Gebotes anerkannt. Gebote per Telefax, per E-Mail und Online-
Gebote sind einem schriftlichen Gebot gleichgestellt. Die Abgabe eines
Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter haftet für
sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen
angibt. Der Ausruf erfolgt zu den im Katalog angegebenen Preisen.
Gebote unterhalb der Ausrufpreise werden nicht angenommen.
Die Steigerungsraten werden wie folgt festgesetzt:
1 bis 10 €: 1 €
10 bis 30 €: 2 €
30 bis 100 €: 5 €
100 bis 300 €: 10 €
300 bis 1.000 €: 25 €
1.000 bis 2.000 €: 50 €
2.000 bis 5.000 €: 100 €
5.000 bis 25.000 €: 500 €
25.000 bis 50.000 €: 1.000 €
ab 50.000 €: 2.000 €
Gebote, die nicht den Gebotsstufen entsprechen, werden auf die nächste
Bietstufe abgerundet. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, bei meh-
reren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug.
Für Auktionen, die in der Überschrift mit „Multiauktion“ gekennzeich-
net sind, gelten folgende Zusatz-Regeln: Der gebotene Betrag bezieht
sich immer auf ein Stück. Nach erfolgtem Zuschlag nennt der Bieter die
gewünschte Menge, die er zu diesem Preis abnehmen möchte (maximal
die noch verfügbare Restmenge). Verbleibt eine Restmenge, so kommt
diese erneut zum Aufruf.
Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme und
Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesonde-
re die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech-
terung des versteigerten Gegenstandes, auf den Erwerber über. Besitz
und Eigentum gehen erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises
auf den Erwerber über.
Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 15% zu entrichten.
Für den 5.000 € übersteigenden Teil des Zuschlagspreises (pro Los)
beträgt die Provision 10 %, für den 10.000 € übersteigenden Zuschlags-
preis (pro Los) beträgt die Provision 5 %. Auf diese Provision und auf
die Versandkosten wird die zurzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%
berechnet. Die auf die Auktionsprovision erhobene Mehrwertsteuer ist
bei Auslieferungen in Drittländer nicht erstattungsfähig, da eine Inlands-
leistung vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen in einen Mitgliedstaat der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat der Käufer die Voraussetzung
der Steuerbefreiung durch rechtzeitige Angabe seiner Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer nachzuweisen.
Der Versteigerer Matthias Schmitt ist ermächtigt, alle Rechte des Ein-
lieferers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Namen des
Einlieferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der Ersteigerer
kann nach Abschluss der Versteigerung bei berechtigtem Interesse, das
nachzuweisen ist, den Namen und die Anschrift des Einlieferers des
vermittelten Gegenstandes erfahren.
Die Fern- und Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist von
14 Tagen (im Ausland 30 Tage) einzuhalten, sofern nicht andere Kre-
ditvereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Für alle Beträge, die
nicht innerhalb von 14 Tagen (aus dem Ausland 30 Tagen) nach der
Versteigerung eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 1
% pro angefangenem Monat berechnet. Zusätzlich werden alle Kosten,
die durch die Einschaltung eines Rechtsberaters und/oder Inkassobü-
ros entstehen, dem Schuldner weiterbelastet. Ist der Käufer mit seiner
Zahlung im Verzug oder verweigert er die Abnahme der ersteigerten
Gegenstände, so können diese ohne weitere Benachrichtigung in seinem
Namen und für seine Rechnung freihändig verkauft oder nochmalig ver-
steigert werden. Der Schuldner haftet in diesem Falle nach Wahl des Ver-
steigerers für eventuellen Mindererlös oder auf Schadenersatz in Höhe
von 30% des Zuschlagspreises; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er
keinen Anspruch. Er wird zu einem neuen Gebot nicht mehr zugelassen.
Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezahlung
des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung bereits zu
einem früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis zur vollen Zahlung
des Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung der ersteigerten Auktions-
ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Postabfertigung
hat der Absender alles zur Zusendung Erforderliche getan.
Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände sind gebraucht.
Vor Ablauf des Stichtages können von den Losen Fotokopien angefor-
dert werden: Schwarzweiß-Kopien können gegen Portoersatz angefor-
dert werden, Farbkopien werden mit EUR 2,50 für DIN A 4 und EUR
4 für DIN A 3 zuzüglich Porto in Rechnung gestellt.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Katalogbe-
schreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie stellen
jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB
dar und können nicht Grundlage für Reklamationen oder Ansprüche
irgendwelcher Art bilden. Gebrauchsspuren oder kleine Beschädigun-
gen sind bei der Beschreibung im Katalog nicht unbedingt aufgeführt.
Berechtigte Reklamationen müssen spätestens sieben Tage nach Emp-
fang der ersteigerten Gegenstände gemeldet werden. Jede Reklamation
ist ausgeschlossen, wenn an den beanstandeten Losen irgendwelche Ver-
änderungen vorgenommen wurden. Nach dem Zuschlag können gegen
den Versteigerer Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Der
Versteigerer hat das Recht, die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Num-
mern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag
unter Vorbehalt zu erteilen oder zurückzuweisen.
Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch
für alle Geschäfte, die außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen
abgeschlossen werden, insbesondere im Nachverkauf. Teile der Verstei-
gerungsbedingungen können vom Versteigerer aus triftigen Gründen
jederzeit ausgesetzt werden, die übrigen bleiben in diesem Fall gleich-
wohl wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.
Der Versteigerer
Versteigerer: Matthias Schmitt, Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding
Abkürzungen – Abbreviations
Abkürzungen und Ihre Bedeutung:
Abb. = Abbildung = Picture
AG = Aktiengesellschaft = Joint-stock company
Faks. = Faksimile-Unterschrift = printed signature
Nr. = # = Nummer = number
o. D. = ohne Datum = without date
o. Nr. = ohne Nummer = without number
RM = Reichsmark = reichsmark (old German Currency)
OU = Original-Unterschrift = original signature
KB = Kuponbogen = all coupons
KR = Kuponreste = rest of coupons
DB = Doppelplatt = double sheet of paper
RB = Reichsbankschatz = Reichsbank Hort
Maße:
Alle Maße sind in cm in der Form Höhe mal Breite angegeben.
All measures mean hight x width (1 cm = 0,3937 inch).
Erhaltungsgrade:
UNC = uncirculated, neuwertig, vollständig erhalten, ungefaltet, außer
zwischen Mantel und Kuponbogen, Papier sauber (ohne Flecken),
ungelocht usw.
EF = extremely fine, außerordentlich fein, fast neuwertig, vorzüglicher
Zustand, sehr leichte Gebrauchsspuren, im Mantel
höchstens einmal gefaltet (dies darf nicht zu streng genommen
werden, denn da die meisten US-Bonds großformatig sind,
wurden sie auf Westentaschenformat gefaltet, dies stellt aber
keine Wertminderung dar).
VF = very fine, sehr fein, gefaltet, mittlere Gebrauchsspuren,
schwach gefleckt, kleinere Randeinrisse, Klammerlochungen usw.
F = fine, stärkere Gebrauchsspuren, mehrmals gefaltet, mäßig
starke Flecken, leichte Risse sowie kleinere Fehlstellen in der Falz
möglich usw.