Page 99 - 24.Auktion

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Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen für fremde
Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Sie wird durch-
geführt von der Firma HWPH Historisches Wertpapierhaus AG,
Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding.
Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines
schriftlichen Gebotes anerkannt. Gebote per Telefax, per E-Mail
und Online-Gebote sind einem schriftlichen Gebot gleichgestellt.
Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte.
Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte
steigert und deren Namen angibt. Der Ausruf erfolgt zu den im
Katalog angegebenen Preisen. Gebote unterhalb der Ausrufpreise
werden nicht angenommen.
Die Steigerungsraten werden wie folgt festgesetzt:
1 bis 10 !: 1 !
10 bis 30 !: 2 !
30 bis 100 !: 5 !
100 bis 300 !: 10 !
300 bis 1.000 !: 25 !
1.000 bis 2.000 !: 50 !
2.000 bis 5.000 !: 100 !
5.000 bis 10.000 !: 200 !
10.000 bis 25.000 !: 500 !
25.000 bis 50.000 !: 1.000 !
ab 50.000 !: 2.000 !
Gebote, die nicht den Gebotsstufen entsprechen, werden auf die
nächste Bietstufe abgerundet. Den Zuschlag erhält der Meistbieten-
de, bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegan-
gene den Vorzug.
Für Auktionen, die in der Überschrift mit „Multiauktion“ gekenn-
zeichnet sind, gelten folgende Zusatz-Regeln: Der gebotene Betrag
bezieht sich immer auf ein Stück. Nach erfolgtem Zuschlag nennt
der Bieter die gewünschte Menge, die er zu diesem Preis abnehmen
möchte (maximal die noch verfügbare Restmenge). Verbleibt eine
Restmenge, so kommt diese erneut zum Aufruf.
Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme
und Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, ins-
besondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des versteigerten Gegenstandes, auf den Erwerber
über. Besitz und Eigentum gehen erst nach vollständiger Zahlung des
Kaufpreises auf den Erwerber über.
Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 15% zu entrich-
ten. Für den 5.000 ! übersteigenden Teil des Zuschlagspreises (pro
Los) beträgt die Provision 10 %, für den 10.000 ! übersteigenden
Zuschlagspreis (pro Los) beträgt die Provision 5 %. Auf diese Pro-
vision und auf die Versandkosten wird die zurzeit gültige Mehrwert-
steuer von 19% berechnet. Die auf die Auktionsprovision erhobene
Mehrwertsteuer ist bei Auslieferungen in Drittländer nicht erstat-
tungsfähig, da eine Inlandsleistung vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen
in einen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat
der Käufer die Voraussetzung der Steuerbefreiung durch rechtzeitige
Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzuweisen.
Der Versteigerer Matthias Schmitt ist ermächtigt, alle Rechte des
Einlieferers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Namen
des Einlieferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der Erstei-
gerer kann nach Abschluss der Versteigerung bei berechtigtem
Interesse, das nachzuweisen ist, den Namen und die Anschrift des
Einlieferers des vermittelten Gegenstandes erfahren.
Die Fern- und Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist
von 14 Tagen (im Ausland 30 Tage) einzuhalten, sofern nicht andere
Kreditvereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Für alle Beträge,
die nicht innerhalb von 14 Tagen (aus dem Ausland 30 Tagen) nach
der Versteigerung eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe
von 1 % pro angefangenem Monat berechnet. Zusätzlich werden alle
Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsberaters und/oder
Inkassobüros entstehen, dem Schuldner weiterbelastet. Ist der Käu-
fer mit seiner Zahlung im Verzug oder verweigert er die Abnahme
der ersteigerten Gegenstände, so können diese ohne weitere Benach-
richtigung in seinem Namen und für seine Rechnung freihändig
verkauft oder nochmalig versteigert werden. Der Schuldner haftet in
diesem Falle nach Wahl des Versteigerers für eventuellen Minderer-
lös oder auf Schadenersatz in Höhe von 30% des Zuschlagspreises;
auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Er wird zu
einem neuen Gebot nicht mehr zugelassen.
Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezah-
lung des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung
bereits zu einem früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis zur
vollen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung der
ersteigerten Auktionsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käu-
fers. Mit der Postabfertigung hat der Absender alles zur Zusendung
Erforderliche getan.
Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände sind gebraucht.
Vor Ablauf des Stichtages können von den Losen Fotokopien ange-
fordert werden: Schwarzweiß-Kopien können gegen Portoersatz
angefordert werden, Farbkopien werden mit EUR 2,50 für DIN A
4 und EUR 4 für DIN A 3 zuzüglich Porto in Rechnung gestellt.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Kata-
logbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie
stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§
459 ff. BGB dar und können nicht Grundlage für Reklamationen
oder Ansprüche irgendwelcher Art bilden. Gebrauchsspuren oder
kleine Beschädigungen sind bei der Beschreibung im Katalog nicht
unbedingt aufgeführt. Berechtigte Reklamationen müssen spätestens
sieben Tage nach Empfang der ersteigerten Gegenstände gemeldet
werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn an den beanstan-
deten Losen irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden.
Nach dem Zuschlag können gegen den Versteigerer Beanstandungen
nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versteigerer hat das Recht,
die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen,
zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vor-
behalt zu erteilen oder zurückzuweisen.
Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß
auch für alle Geschäfte, die außerhalb der Versteigerung mit Auk-
tionslosen abgeschlossen werden, insbesondere im Nachverkauf.
Teile der Versteigerungsbedingungen können vom Versteigerer aus
triftigen Gründen jederzeit ausgesetzt werden, die übrigen bleiben
in diesem Fall gleichwohl wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.
Der Versteigerer
Versteigerer: Matthias Schmitt, Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding
Abkürzungen und Ihre Bedeutung:
Abb. = Abbildung = Picture
AG = Aktiengesellschaft = Joint-stock company
Faks. = Faksimile-Unterschrift = printed signature
Nr. = # = Nummer = number
o. D. = ohne Datum = without date
o. Nr. = ohne Nummer = without number
RM = Reichsmark = reichsmark (old German Currency)
OU = Original-Unterschrift = original signature
KB = Kuponbogen = all coupons
KR = Kuponreste = rest of coupons
DB = Doppelplatt = double sheet of paper
RB = Reichsbankschatz = Reichsbank hort
Maße:
Alle Maße sind in cm in der Form Höhe mal Breite angegeben.
All measures mean hight x width (1 cm = 0,3937 inch).
Erhaltungsgrade:
UNC = uncirculated, neuwertig, vollständig erhalten, ungefaltet,
außer zwischen Mantel und Kuponbogen, Papier sauber (ohne
Flecken), ungelocht usw.
EF = extremely fine, außerordentlich fein, fast neuwertig, vorzügli-
cher Zustand, sehr leichte Gebrauchsspuren, im Mantel
höchstens einmal gefaltet (dies darf nicht zu streng genommen
werden, denn da die meisten US-Bonds großformatig sind,
wurden sie auf Westentaschenformat gefaltet, dies stellt aber
keine Wertminderung dar).
VF = very fine, sehr fein, gefaltet, mittlere Gebrauchsspuren,
schwach gefleckt, kleinere Randeinrisse, Klammerlochungen usw.
F = fine, stärkere Gebrauchsspuren, mehrmals gefaltet, mäßig
starke Flecken, leichte Risse sowie kleinere Fehlstellen in der Falz
möglich usw.
Abkürzungen- Abbreviations
Hinweis zu Wertpapieren
aus der Zeit von 1933 bis 1945
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis zu Historischen Wert-
papieren aus der Zeit von 1933 bis 1945: Solange der Einlieferer und
Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie diesen
Katalog und die darin enthaltenen Abbildungen und Beschreibun-
gen, welche die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen, nur zu Zwecken
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger
und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und
kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstat-
tung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistori-
schen und uniformkundlichen Forschung oder Sammlung erwerben
(§86 a StGB). Wir bieten die im Katalog genannten Historischen
Wertpapiere nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit einem Gebot
auf diese Artikel verpflichtet sich der Käufer, die erworbenen Gegen-
stände nur für historische, wissenschaftliche oder Sammlerzwecke
aus oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise
propagandistisch, insbesondere im Sinne § 86 a StGB zu benutzen.