Page 4 - 23.Auktion

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Versteigerungsbedingungen
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Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen für fremde
Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Sie wird durch
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geführt von der Firma HWPH Historisches Wertpapierhaus AG,
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Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding.
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Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines
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schriftlichen Gebotes anerkannt. Gebote per Telefax, per E-Mail
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und Online-Gebote sind einem schriftlichen Gebot gleichgestellt.
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Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte.
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Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte
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steigert und deren Namen angibt. Der Ausruf erfolgt zu den im
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Katalog angegebenen Preisen. Gebote unterhalb der Ausrufpreise
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werden nicht angenommen.
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Die Steigerungsraten werden wie folgt festgesetzt:
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1 bis 10 !: 1 !
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10 bis 30 !: 2 !
30 bis 100 !: 5 !
100 bis 300 !: 10 !
300 bis 1.000 !: 25 !
1.000 bis 2.000 !: 50 !
2.000 bis 5.000 !: 100 !
5.000 bis 10.000 !: 200 !
10.000 bis 25.000 !: 500 !
25.000 bis 50.000 !: 1.000 !
ab 50.000 !: 2.000 !
Gebote, die nicht den Gebotsstufen entsprechen, werden auf die
nächste Bietstufe abgerundet. Den Zuschlag erhält der Meistbieten
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de, bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegan
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gene den Vorzug.
Für Auktionen, die in der Überschrift mit „Multiauktion“
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zeichnet sind, gelten folgende Zusatz-Regeln: Der gebotene Betrag
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bezieht sich immer auf ein Stück. Nach erfolgtem Zuschlag nennt
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der Bieter die gewünschte Menge, die er zu diesem Preis abnehmen
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möchte (maximal die noch verfügbare Restmenge). Verbleibt eine
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Restmenge, so kommt diese erneut zum Aufruf.
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Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme
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und Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, ins
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besondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
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Verschlechterung des versteigerten Gegenstandes, auf den Erwerber
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über. Besitz und Eigentum gehen erst nach vollständiger Zahlung des
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Kaufpreises auf den Erwerber über.
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Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 15% zu entrich
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ten. Für den 5.000 ! übersteigenden Teil des Zuschlagspreises (pro
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Los) beträgt die Provision 10 %, für den 10.000 ! übersteigenden
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Zuschlagspreis (pro Los) beträgt die Provision 5 %. Auf diese Pro
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vision und auf die Versandkosten wird die zurzeit gültige Mehrwert
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steuer von 19% berechnet. Die auf die Auktionsprovision erhobene
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Mehrwertsteuer ist bei Auslieferungen in Drittländer nicht erstat
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tungsfähig, da eine Inlandsleistung vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen
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in einen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat
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der Käufer die Voraussetzung der Steuerbefreiung durch rechtzeitige
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Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzuweisen.
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Der Versteigerer Matthias Schmitt ist ermächtigt, alle Rechte des
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Einlieferers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Namen
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des Einlieferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der Erstei
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gerer kann nach Abschluss der Versteigerung bei berechtigtem
Interesse, das nachzuweisen ist, den Namen und die Anschrift des
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Einlieferers des vermittelten Gegenstandes erfahren.
Die Fern- und Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist
von 14 Tagen (im Ausland 30 Tage) einzuhalten, sofern nicht andere
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Kreditvereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Für alle Beträge,
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die nicht innerhalb von 14 Tagen (aus dem Ausland 30 Tagen) nach
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der Versteigerung eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe
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von 1 % pro angefangenem Monat berechnet. Zusätzlich werden alle
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Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsberaters und/oder
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Inkassobüros entstehen, dem Schuldner weiterbelastet. Ist der Käu
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fer mit seiner Zahlung im Verzug oder verweigert er die Abnahme
der ersteigerten Gegenstände, so können diese ohne weitere Benach
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richtigung in seinem Namen und für seine Rechnung freihändig
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verkauft oder nochmalig versteigert werden. Der Schuldner haftet in
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diesem Falle nach Wahl des Versteigerers für eventuellen Minderer
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lös oder auf Schadenersatz in Höhe von 30% des Zuschlagspreises;
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auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Er wird zu
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einem neuen Gebot nicht mehr zugelassen.
Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezah
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lung des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung
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bereits zu einem früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis zur
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vollen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung der
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ersteigerten Auktionsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käu
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fers. Mit der Postabfertigung hat der Absender alles zur Zusendung
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Erforderliche getan.
Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände sind gebraucht.
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Vor Ablauf des Stichtages können von den Losen Fotokopien ange
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fordert werden: Schwarzweiß-Kopien können gegen Portoersatz
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angefordert werden, Farbkopien werden mit EUR 2,50 für DIN A
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4 und EUR 4 für DIN A 3 zuzüglich Porto in Rechnung gestellt.
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Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Kata
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logbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie
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stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§
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459 ff. BGB dar und können nicht Grundlage für Reklamationen
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oder Ansprüche irgendwelcher Art bilden. Gebrauchsspuren oder
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kleine Beschädigungen sind bei der Beschreibung im Katalog nicht
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unbedingt aufgeführt. Berechtigte Reklamationen müssen spätestens
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sieben Tage nach Empfang der ersteigerten Gegenstände gemeldet
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werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn an den beanstan
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deten Losen irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden.
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Nach dem Zuschlag können gegen den Versteigerer Beanstandungen
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nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versteigerer hat das Recht,
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die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen,
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zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vor
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behalt zu erteilen oder zurückzuweisen.
Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß
auch für alle Geschäfte, die außerhalb der Versteigerung mit Auk
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tionslosen abgeschlossen werden, insbesondere im Nachverkauf.
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Teile der Versteigerungsbedingungen können vom Versteigerer aus
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triftigen Gründen jederzeit ausgesetzt werden, die übrigen bleiben
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in diesem Fall gleichwohl wirksam.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.
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Der Versteigerer
Versteigerer: Matthias Schmitt, Ingelsberg 17b, 85604 Zorneding
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Abkürzungen – Abbreviations
Abkürzungen und Ihre Bedeutung:
Abb. = Abbildung = Picture
AG = Aktiengesellschaft = Joint-stock company
Faks. = Faksimile-Unterschrift = printed signature
Nr. = # = Nummer = number
o. D. = ohne Datum = without date
o. Nr. = ohne Nummer = without number
RM = Reichsmark = reichsmark (old German Currency)
OU = Original-Unterschrift = original signature
KB = Kuponbogen = all coupons
KR = Kuponreste = rest of coupons
DB = Doppelplatt = double sheet of paper
RB = Reichsbankschatz = Reichsbank Hort
Maße:
Alle Maße sind in cm in der Form Höhe mal Breite angegeben.
All measures mean hight x width (1 cm = 0,3937 inch).
Erhaltungsgrade:
UNC = uncirculated, neuwertig, vollständig erhalten, ungefaltet,
außer zwischen Mantel und Kuponbogen, Papier sauber (ohne
Flecken), ungelocht usw.
EF = extremely fine, außerordentlich fein, fast neuwertig, vorzügli-
cher Zustand, sehr leichte Gebrauchsspuren, im Mantel
höchstens einmal gefaltet (dies darf nicht zu streng genommen
werden, denn da die meisten US-Bonds großformatig sind,
wurden sie auf Westentaschenformat gefaltet, dies stellt aber
keine Wertminderung dar).
VF = very fine, sehr fein, gefaltet, mittlere Gebrauchsspuren,
schwach gefleckt, kleinere Randeinrisse, Klammerlochungen usw.
F = fine, stärkere Gebrauchsspuren, mehrmals gefaltet, mäßig
starke Flecken, leichte Risse sowie kleinere Fehlstellen in der Falz
möglich usw.