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1732 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Königlich Bayerische Pfälzische Nordbahn-Gesellschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ludwigshafen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ludwigshafen a. Rhein, 25.06.1900, 4 % Partial-Obligation über 500 Mark, Lit. V, #28, 37 x 24,2 cm, orange, schwarz, DB, KR, Knickfalte quer, Auflage nur 464 Stück, nur zwei Exemplare dieser Variante wurden jetzt gefunden! Der Erlös aus der Anleihe im Gesamtvolumen von 4,682 Millionen Mark wurde zum Bau einer Lokalbahn von Grünstadt nach Offstein, für Erweiterungs- und Ergänzungsbauten, zur Vermehrung des Fahrmaterials sowie zur Beschaffung von Werkstätte-Einrichtungen verwendet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EF- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Nordbahn wurde am 17.04.1866 als letzte der drei großen Privatbahnen in der bayerischen Pfalz gegründet. Die Verwaltung und Betriebsführung erfolgte von Anfang an durch die Ludwigsbahn. Die Nordbahn betätigte sich im Bereich nördlich der Achse Ludwigshafen–Kaiserslautern–Homburg. Am 22.09.1868 wurde der Betrieb auf der 29 Kilometer langen Glantalbahn Landstuhl-Glan-Münchweiler-Altenglan-Kusel eröffnet. Sie begann ihren Betrieb am 22. September 1868 mit der Eröffnung der 29 km langen Glantalbahn Landstuhl–Glan-Münchweiler–Altenglan–Kusel. Zum 01.01.1870 fusionierten die Ludwigsbahn, die Maximiliansbahn und die Nordbahnen. Sie bildeten eine Betriebs- und Ertragsgemeinschaft, hatten einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und eine Generalversammlung. Aber alle drei bestanden als Aktiengesellschaft weiter. Am 01.01.1909 ging die Nordbahn zusammen mit den übrigen zur Pfalzbahn gehörenden Gesellschaften in das Eigentum der Bayerischen Staats-Eisenbahnen über. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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