Berlin, Juni 1944, Bescheinigung, #O231231, 14,7 x 20,9 cm, Knickfalte quer, Abheftlochung, Stempel mit Hakenkreuz.
VF
Interessant, wie durch die NSDAP andere Organisationen vom Geldfluss abgeschnitten wurden: "Sammlungen bei dem Inhaber dieser Bescheinigung sind verboten. Das Verbot gilt vom 1. Juni 1944 bis 31. Mai 1945. Das Winterhilfswerk, die Reichswinterhilfelotterie und die Reichslotterien der NSDAP für nationale Arbeit fallen nicht unter dieses Sammelverbot."