"Alt, aber nicht antiquiert" - Der 1. Optionsschein
Optionsscheine sind annähernd so alt wie die Aktie selbst: Während die erste Aktiengesellschaft vor kurzer Zeit ihren 400. Geburtstag gefeiert hat, wurde der erste Optionsschein im September 1730 fällig. Er berechtigte zum Bezug von Aktien der Kaiserlich-Indischen Compagnie.
Kaiser Karl der VI. wollte 1723 eine eigenständige Kolonialpolitik etablieren. Daraufhin errichteten flämische Kaufleute die Kaiserlich-Indische Compagnie. Die Gesellschaft erhielt das Recht, Handel mit Ost- und Westindien zu betreiben. Wie zu den besten Zeiten des Neuen Marktes waren die 6000 Aktien über jeweils 1000 Gulden in wenigen Stunden gezeichnet. Die Firma wirtschaftete erfolgreich - und der Kurs stieg deutlich an. 1729 schließlich wurde erstmals das Recht vergeben, Anteile innerhalb einer gewissen Frist zu einem vorher festgelegten Preis beziehen zu können. Dies war die Geburtsstunde des Optionsscheins ...
Noch heute sind einige Dokumente aus dieser Zeit erhalten. Der abgebildete, in Antwerpen ausgestellte Optionsschein lief bis zum 1. September 1730. Die vom Käufer gezahlte Prämie von 100 Prozent dokumentierte ein sehr hohes Maß an Vertrauen in die Gesellschaft. Doch diese lebte nicht viel länger als der Warrant - denn ihr Erfolg rief die anderen Handelsmächte auf den Plan: So wurde die Firma 1731 durch den Vertrag von Wien aufgelöst. Im Gegenzug wurde der Habsburger-Thron für Karls Tochter Maria Theresia frei. Ein erfolgreiches Unternehmen wurde zum Opfer der Politik ...
Die Politik sollte zu einem späteren Zeitpunkt aber auch noch für die Weiterentwicklung des Optionsscheins verantwortlich sein: Ab 1869 war es in den USA verboten, mehr als sieben Prozent Zins zu berechnen. Ein schmerzhafter Schritt für Russell Sage. Er war der Financier von zahlreichen Spekulanten an Wall Street. Wollten diese Aktien kaufen, so borgten sie sich das Geld bei Sage und hinterlegten bei ihm die Aktien als Sicherheit. Mit dem Gesetz wurde Sage die Grundlage für das florierende Geschäft entzogen.
Der clevere Financier jedoch wußte sich zu helfen: Wollte ein Spekulant Wertpapiere auf Kredit kaufen, so ging er zu Sage und erwarb eine Kaufoption (Call). Gleichzeitig gewährte er Sage eine Verkaufsoption (Put). Der Basispreis und die Laufzeit der beiden Warrants war gleich. Sage kaufte hingegen die Aktie an der Börse. Zog der Kurs an, so wurde es für den Call-Inhaber interessant, die Option auszuüben. Sage lieferte ihm dann die Aktie zum vereinbarten Preis. Sank der Kurs, so diente Sage ihm die Aktie zum Fixpreis an. Der Spekulant realisierte einen Verlust. Sage jedoch war zu jeder Zeit gehedged, da sein Verkaufspreis immer der Basispreis der beiden Optionen war.
Das Pfiffige daran: Sage konnte seinen Zinssatz über den Preis des Calls nahezu beliebig festlegen, ohne gegen das Anti-Wucher-Gesetz zu verstoßen. Durch die Kombination von Call und Put waren aber verschiedenartige Optionskombinationen wie Straddle und Strangle sowie die Grundidee für strukturierte Finanzprodukte (wie wir sie heute kennen) geboren.